Erwin Denzler M.A.
Dozent für
Arbeits- und Sozialrecht
www.
personalberatung-pflege
.de
Zur Startseite Seminare zum Arbeits- und Sozialrecht       Impressum/Kontakt  

Über dieses Projekt:


Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zum Personalwesen in der Altenpflege: Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung, Politik und Fachwelt. Der Schwerpunkt wird beim Arbeitsrecht liegen, aber andere Bereiche sollen nicht zu kurz kommen. Neben eigenen Berichten und Pressemeldungen anderer Institutionen finden Sie eine Linkliste zu Verbänden, Fachzeitschriften und anderen interessanten Seiten im Internet.

Über uns


Genauer: über mich. Bisher ist das Projekt noch ein Ein-Mann-
Unternehmen. Ich bin seit 1989 als Dozent in der Aus- und Weiterbildung von Altenpflegern, Krankenschwestern, Erzieherinnen, Pflegedienst- und Heimleitern, Rechtsanwälten und Verwaltungsangestellten tätig, seit 1999 auch als Fachautor zum Personalrecht für verschiedene  Pflegezeitschriften. Im Internet betreibe ich seit einigen Jahren die Seite www.400-euro.de über Minijobs.


Mehr über meine Seminarangebote zum Arbeits-, Sozial- und Pflegerecht erfahren Sie hier.
Erwin Denzler M.A.

Neues per Mail?


Sie möchten regelmäßig informiert werden, wenn auf diesen Seiten neue Nachrichten erscheinen? Gerne. Melden Sie sich für den Newsletter an. Natürlich kostenlos und jederzeit widerrufbar. Wie das geht, lesen Sie bitte hier.

Inhaltsverzeichnis


Eine Übersicht über den Inhalt finden Sie auf der Startseite.













Personalvermittlung Pflege?

Weniger Aufwand für Arbeitgeber - bessere Chancen für Bewerber?


Bisher sind diese Internet-Seiten ein privates Informationsangebot. Daraus soll aber mehr werden - vielleicht.  Meine Idee ist eine private Personalvermittlung für Fach- und Führungskräfte in der Altenpflege.  Dazu möchte ich Sie als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer schon jetzt um Ihre Meinung bitten, deshalb ein paar Informationen zum Stand der Planung:

Arbeitgeber, die eine Stelle über die Arbeitsagentur oder öffentlich ausschreiben, leiden oft unter einer Bewerberflut. Das gilt umso mehr, seit durch "Hartz IV" Langzeitarbeitslose zu oft sinnlosen Bewerbungen verpflichtet werden.  personalberatung-pflege.de soll den Arbeitgeber vor einer erdrückenden Masse an Bewerbungen schützen. Stellengesuche werden vorab gründlich geprüft, nicht nur anhand der sonst üblichen Unterlagen. Nur wirklich geeignete und motivierte Bewerber werden dem Arbeitgeber vorgeschlagen.  Mehr zu den Vorteilen für Arbeitgeber finden Sie unten.

Arbeitnehmer müssen zunächst wesentlich mehr Aufwand in eine Bewerbung investieren als üblich.  Gute Bewerber profitieren davon: die Unterlagen werden geprüft und wenn möglich verbessert, personalberatung-pflege.de nimmt Rücksicht auf die Karrierewünsche und Fähigkeiten des Arbeitssuchenden. Und vor allem: potentielle Arbeitgeber wissen, daß es um eine  ausgewählte Bewerbung  und nicht um eine unter hundert geht. Mehr dazu finden Sie hier.

Die Kosten:

Seit 2002 finanzieren die Arbeitsagenturen auch private Vermittlung. Wer länger als 6 Wochen arbeitslos ist und von der staatlichen Agentur nicht vermittelt wurde, hat Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Die Arbeitsagentur muss dann an einen privaten Vermittler 1.000 Euro im Erfolgsfall zahlen, wenn die Beschäftigung mindestens 6 Wochen dauert.  Nach 6 Monaten sind weitere 1.000 Euro zu zahlen.  Wenn allerdings neue Mitarbeiter vermittelt werden, die nicht oder noch nicht lange arbeitslos sind, muss der Vermittler selbst gezahlt werden - vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam. Gedacht ist an eine relativ geringe Gebühr für den Arbeitnehmer (im dreistelligen Bereich), die auch der Motivationsprüfung dienen soll. Die Kosten für den Arbeitgeber werden vermutlich im Bereich zwischen 1.000 und 2.000 Euro liegen. In jedem Fall wird die Vergütung nur bei Erfolg fällig.

Die Finanzierung über den Vermittlungsgutschein darf nicht verwechselt werden mit der "Beauftragung Dritter" durch die Arbeitsagenturen: hier handelt es sich um besonders schwer vermittelbare Arbeitslose, die von der Agentur an private Vermittler abgegeben werden. personalberatung-pflege.de wird sich daran nicht beteiligen, da bei diesem Modell  der Vermittler keinen Einfluß auf die Auswahl der Bewerber hat.  Vermittelt werden nur Bewerber, die freiwillig diese Dienste in Anspruch nehmen wollen, nicht auf Anordnung der Arbeitsagentur.

Ob die private Personalvermittlung tatsächlich stattfinden wird, ist noch offen. Die Finanzierung über den Vermittlungsgutschein der Arbeitsagenturen ist nur bis Ende 2006 gesetzlich geregelt, über eine Verlängerung hat das zuständige Bundesministerium noch nicht entschieden.  Ohne diese Finanzierung lohnt sich das Projekt nur, wenn genügend Betriebe bereit sind, für diese Dienstleistung selbst zu zahlen.  Bitte schreiben Sie mir, was Sie von der Idee halten! Natürlich unverbindlich. Schreiben Sie mir auch, welche Erwartungen Sie an eine solche Vermittlung hätten.  Die Kontaktadresse finden Sie hier.



Weitere Infos zum Projekt

Die Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Keine Bewerberflut,  deutlich weniger Arbeitsaufwand für Geschäftsführung, Heimleitung und Betriebsrat bei der Auswahl.
  • Keine Kosten für Stellenanzeigen in der Presse.
  • "Pflichtbewerbungen" werden aussortiert.
  • Angesprochen werden nur motivierte Fachkräfte, vor allem durch Inserate in Fachzeitschriften (die Kosten übernimmt personalberatung-pflege.de)
  • Lebenslauf, Arbeits-,  Ausbildungs- und Schulzeugnisse werden vorab geprüft.
  • Falls erforderlich, erfolgt eine Nachfrage bei früheren Arbeitgebern oder Ausbildern.
  • Besondere Anforderungen des Arbeitgebers zur Berufserfahrung in bestimmten Tätigkeiten und zu speziellen Weiterbildungen werden berücksichtigt - z.B. Qualitätsmanagement, Praxisanleitung, Kundenberatung, Gerontopsychiatrie, Führungspraxis.
  • Die Bewerber müssen zur Aufnahme in den Pool weitaus mehr persönliche Angaben machen, als bei direkten Bewerbungen üblich. Nur dadurch ist eine zielgenaue Auswahl möglich. Wer sich als Bewerber darauf einläßt, zeigt bereits seine besondere Motivation.
  • Die Vermittlung erfolgt  bundesweit.  Von den Arbeitgebern wird deshalb erwartet, daß sie bei der Mobilität der Bewerber behilflich sind, z.B. durch die Vermittlung einer Wohnung.
  • Vermittelt wird nur, wer wirklich gut ist. Ein bestandenes Examen reicht dafür nicht aus. In der Regel wird vorher ein persönliches oder telefonisches Interview stattfinden.
  • Der Arbeitgeber hat auch Anspruch auf Beratung: welche Qualifikationen sind sinnvoll, welche Vergütung ist angemessen, wie könnte die Probezeit gestaltet werden, welche Arbeitszeitmodelle sind sinnvoll?
  • Vermittelt werden nicht nur Arbeitslose, sondern auch Bewerber aus ungekündigten Beschäftigungen.
  • Der Vermittler ist seit  16 Jahren als Dozent, Prüfer, Fachautor und Berater für die Pflege tätig. Wenn erforderlich, werden weitere erfahrene Fachkräfte an der Prüfung der Qualifikation der Bewerber(innen) beteiligt.
Ein weiteres Problem bei öffentlichen Stellangeboten werden Arbeitgeber in Kürze ebenfalls beachten müssen:

Bisher reichte es, abgelehnten Bewerbern einfach abzusagen. Das wird sich ändern, wenn die Bundesrepublik Deutschland die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU umsetzt. Dann reicht unter Umständen schon der geringfügige Verdacht auf eine Ablehnung aufgrund des Alters, des Geschlechts, der Religion, der Homosexualität oder der Abstammung dafür aus, daß abgelehnte Bewerber Schadensersatz von mehreren Tausend Euro einklagen können. Der Arbeitgeber muß dann beweisen, daß er unter vielleicht Dutzenden von Bewerbern ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten ausgewählt hat. Keine leichte Aufgabe, wenn sich auf ein Inserat 50 Bewerber gemeldet hatten.

Das Konzept für personalberatung-pflege.de soll dem Arbeitgeber nicht nur Arbeitsaufwand ersparen, sondern auch dieses Haftungsrisiko verringern. Wenn nur wenige qualifizierte Bewerbungen bei ihm direkt ankommen, muss er nicht für Dutzende von Einzelfällen die künftig intern notwendige Begründung einer Ablehnung dokumentieren. Das bedeutet natürlich nicht, daß auf dem Umweg über "personalberatung-pflege.de" die Diskriminierung bereits im Vorfeld stattfindet. Wenn ein Arbeitgeber Bewerber aufgrund ihrer Herkunft oder Religion grundsätzlich ausschließen will, wird die Zusammenarbeit abgelehnt. Ausnahmen gelten, entsprechend der EU-Richtlinie, für kirchliche Arbeitgeber. Auch ältere Bewerber sollen bewußt in die Vermittlung einbezogen werden, da gerade bei Führungskräften Lebens- und Berufserfahrung eher ein Vorteil sind.

Für die Arbeitssuchenden bedeutet das Konzept:

  • Sie müssen weitaus mehr Zeit und Arbeit in die Bewerbung investieren als bei Stellenangeboten in Zeitungen und Zeitschriften (ja, das ist ein Vorteil).
  • Mit Nachfragen zu Arbeitszeugnissen, Kündigungsgründen, Karriereplanungen und außerberuflichen Aktivitäten ist zu rechnen.
  • Wenn eine Bewerbung nicht glaubwürdig erscheint, erfolgt auch keine Antwort. Wer nur die Mindestzahl für die Arbeitsagentur oder die ARGE erfüllen will, bewirbt sich besser auf Stellenangebote in der Wochenendausgabe der Tageszeitung.
  • Gute Bewerbungen werden, falls nötig, verbessert. Arbeitssuchende werden erfahren, welche Unterlagen noch fehlen, wie der Lebenslauf besser formuliert werden kann, welche Zeugnisse fragwürdig sind, welche Qualifikationen wichtig wären.
  • Der Bewerber ist keiner unter 200, sondern einer unter 3 oder 5. Der Arbeitgeber weiß bereits, daß die Unterlagen geprüft wurden, er bekam eine Bewertung und geht offensichtlich davon aus, daß der Bewerber geeignet sind.
  • Die Daten sind sicher. Sperrvermerke werden beachtet. Kein Arbeitgeber wird von der Stellensuche erfahren, wenn der Bewerber das nicht will.
  • Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter (Hartz-IV-ARGE) werden nicht informiert, falls ein Angebot abgelehnt wird.  Eine Zwangsvermittlung erfolgt nicht.
  • Arbeitssuchende müssen damit rechnen, daß eine ärztliche Bescheinigung über die uneingeschränkte (oder eingeschränkte) Arbeitsfähigkeit verlangt wird.
  • Es wäre hilfreich, wenn der Bewerber Nachfragen bei früheren Arbeitgebern erlaubt.
  • Wer bundesweit verfügbar ist, kann auch in ganz Deutschland vermittelt werden. Wenn nicht, sind die Chancen geringer, aber bei passenden Stellenangeboten in der Region nicht unmöglich.
  • Je nach Finanzierung (siehe oben) müßte der Arbeitnehmer damit rechnen, als Selbstzahler mit einigen Hundert Euro an den Kosten der Vermittlung beteiligt zu werden - natürlich nur im Erfolgsfall und nur nach vorheriger Vereinbarung.

Zeitarbeit als Alternative?

Oft wird die Zeitarbeit (Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung) als Alternative zur Personalvermittlung genannt, da auch auf diesem Weg der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zunächst kennenlernen kann. Diesen Weg wird personalberatung-pflege.de nicht anbieten.  Zeitarbeit mag sinnvoll sein zur Überbrückung kurzer Personalengpässe, aber hier geht es um die Gewinnung guter Fachkräfte auf Dauer. Das geht nicht mit den bescheidenen Tariflöhnen der Zeitarbeits-Branche, und es lohnt sich auch weder für den Arbeitgeber noch für den Mitarbeiter.

Auch seriöse Zeitarbeitsunternehmen zahlen nach den Tarifverträgen (siehe hier)  für qualifizierte Fachkräfte oft Stundenlöhne knapp unter 10 Euro, das entspricht etwa 1.500 Euro brutto. Das niedrigste BAT-Gehalt für Pflegefachkräfte liegt aber bei rund 2.000 Euro (jeweils in Westdeutschland). Pflegeprofis mit gesuchten Qualifikationen würden auf rund 6.000 Euro im Jahr verzichten, wenn sie sich auf die Zeitarbeitstarife einlassen. 

Für den Arbeitgeber ist Leiharbeit nicht billiger: die Kosten dürften in der Regel mindestens das Doppelte des Bruttogehaltes betragen, das der Arbeitnehmer erhält, für eine Fachkraft also kaum weniger als 3.000 Euro im Monat. Der Vorteil des bei Zeitarbeit wegfallenden Kündigungsschutzes läßt sich durch richtige Vertragsgestaltung auch wesentlich günstiger erreichen. personalberatung-pflege.de berät auf Wunsch auch zu den Personalkosten und zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses - im Interesse beider Seiten.

Keine Billigjobs

Ausgeschlossen wird jedenfalls die Vermittlung sein in:
  • unbezahlte Praktika
  • Ein-Euro-Jobs
  • Zeitarbeit (Leiharbeitnehmer)
  • Beschäftigungen mit sittenwidrig niedriger Bezahlung (mehr als 30 % unter der ortsüblichen oder tariflichen Vergütung)
  • Scheinselbständigkeit
Noch offen ist, ob auch Ausbildungsbewerber und Pflegehilfskräfte vermittelt werden sollen. Wenn, dann ebenfalls nur nach gründlicher Überprüfung der persönlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Motivation. Bitte teilen Sie mir auch dazu mit, ob Ihrer Meinung nach Bedarf dafür besteht.

Erwin Denzler






(c) Erwin Denzler M.A. - Stand: 16.4.2006